Verwaltungsrecht

Bürger und Behörden im Dialog

Öffentliches Recht

Ausgangssituation

Im öffentlichen Recht, wie beispielsweise dem Schul-, Hochschul-, Beamten-, Wehr-, Gewerbeordnungs- oder Kommunalrecht sowie dem öffentlichen Baurecht muss sich der Bürger -anders als im Zivilrecht- stets gegenüber einem Behördenapparat behaupten. Der Staat greift oft massiv in die Rechte des Einzelnen ein und Konflikte entstehen meist dann, wenn berechtigte Anträge ohne nachvollziehbaren Grund von staatlicher Seite zurückgewiesen werden. Verläuft auch das anschließende Widerspruchsverfahren erfolglos, bleibt am Ende nur der Gang vor das Verwaltungsgericht. Hier muss sich der Bürger allerdings darauf einstellen, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung oft mehrere Jahre verstreichen können.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Öffentlichen Rechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zum Vorgehen gegen das jeweilige staatliche Handeln oder Unterlassen zu ergreifen.

Ein juristischer Sachverhalt im Öffentlichen Recht bringt neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der beispielsweise auch Bereiche des privaten Baurechts mitumfasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Bürger und Behörde im Dialog“

Im Verwaltungsrecht ist es mir wichtig, den Mandanten durch das komplexe Feld aus Anträgen, Ge­nehmi­gungs­er­for­der­nissen, Zuständig­keiten und Fristen zu begleiten und dabei den Über­blick nicht zu verlieren.

Natalia Petrunyak
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
freie Mitarbeiterin der Kanzlei

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