Versicherungsrecht

Recht und Risiko

Krankenversicherung

Ausgangssituation

Zum Recht der Krankenversicherung zählen sowohl die private Krankenversicherung (PKV) als auch die gesetzliche oder soziale Krankenversicherung (GKV).

Gerade in Zeiten in denen sich der Katalog der Leistungen in den gesetzlichen wie in den privaten Versicherungen immer mehr verkürzt, wird es umso wichtiger, in diesen Bereichen rechtlich orientiert zu sein. Für den Bereich der PKV kommt das Problem hinzu, dass nicht selten zwischen verordnendem Arzt und Versicherung ein Streit über die Anerkennung der abzurechnenden Leistungen entsteht, bei dem der Patient, der am wenigsten dafür verantwortlich ist, sozusagen „zwischen den Stühlen sitzt“.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen des Krankenversicherungsrechts gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zum optimalen Vorgehen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Recht der GKV wie der PKV neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben anderen medizin- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Missverständnisse vermeiden“

Wenn Leistungen verweigert werden, dann oft nur wegen einer nicht zutreffenden Darstellung des Sachverhalts oder aber weil schon bei der Auswahl des Versicherungsschutzes keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Hier schafft unsere juritsiche Arbeit Abhilfe.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

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