Versicherungsrecht

Recht und Risiko

Einstandspflicht

Ausgangssituation

Besonders ärgerlich kann die Situation im Versicherungsfall werden, da viele Versicherungen an die Auszahlung von Leistungen zahlreiche Voraussetzungen knüpfen. Haftpflichtschäden sind beispielsweise innerhalb bestimmter Fristen vollumfänglich zu melden. Rechtsschutzversicherungen schließen nicht selten bestimmte Gebiete aus oder lehnen die Kostendeckung ab. Vermehrt werden in letzter Zeit Leistungen von Krankenversicherungen unter Verweis auf die mangelnde medizinische Notwendigkeit verweigert.

Als Laie befindet man sich gegenüber der Versicherung argumentativ schnell in der Sackgasse und lässt sich nicht selten mit „kulanten“ Lösungen abspeisen. Kommt es nach langer Diskussion dennoch zur Regulierung, wundert man sich oft über eine beträchtliche Selbstbeteiligung oder eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages.

Lösungsansatz

Unser juristischer Lösungsansatz hinsichtlich Ihrer Fragen zur Einstandspflicht von Versicherungen gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Versicherungsrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Missverständnisse vermeiden“

Wenn Leistungen verweigert werden, dann oft nur wegen einer nicht zutreffenden Darstellung des Sachverhalts oder aber weil schon bei der Auswahl des Versicherungsschutzes keine angemessene Beratung stattgefunden hat. Hier schafft unsere juritsiche Arbeit Abhilfe.

Prof.* Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

*Technische Universität Tiflis Georgien

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