Familienrecht

Aspekte des Zusammenlebens

Ehegattensplitting

Ausgangssituation

Der Entschluss, den Bund der Ehe einzugehen, wirft vielfältige Probleme im Bereich des Steuerrechts auf. Fragen der Einkommensermittlung und Steuerveranlagung sind ebenso zu klären, wie die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Kindern. In diesen Bereichen sollte kein Geld „verschenkt“ werden.

Mit dem Scheitern der Ehe ändert sich jedoch auch die steuerrechtliche Situation. Neben der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen und der steuerlichen Berücksichtigung von Scheidungskosten werden auch die optimale Gestaltung des Versorgungsausgleichs sowie die Vermögensauseinandersetzung zu beachtende Themen.

Sowohl im Fall der glücklichen Ehe, als auch der oftmals unvermeidbaren Trennung, sind also steuerrechtliche Fragen von immenser Bedeutung und bedürfen einer professionellen Beratung.

Lösungsansatz

Unsere Beratung zu Ihren Fragen eines steuerrechtlichen Sachverhalts im Familienrecht gliedert sich in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Situationsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zur Regelung Ihrer familienrechtlichen Steuerproblematik zu ergreifen.

Oft beobachten wir, dass ein juristischer Sachverhalt im Familiensteuerrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch unser „integrierter Beratungsansatz“, der sich neben familienrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Situation befasst. Im Ergebnis erzielen wir damit für unsere Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.

„Lösungen, die im täglichen Leben praktikabel sind“

Im Familienrecht ist es besonders wichtig, auch die menschlichen Aspekte bei der Situation meines Mandanten nicht aus den Augen zu verlieren. Deshalb suche ich Lösungen, die im täglichen Leben der Familie umgesetzt werden können.

Natalia Petrunyak
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
freie Mitarbeiterin der Kanzlei

mehr zur Person

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr